GARANTIE
Als Kunde hast du eine 12 Monate Gewährleistung beginnend mit dem Lieferzeitpunkt des Elektrofahrzeuges deiner Wahl.
Dies bedeutet:
1. Die Garantie erstreckt sich auf alle Originalteile gegen Verarbeitungs- und Materialfehler (z. B. wenn die Produkte nicht der Produktbeschreibung in der Bedienungsanleitung oder der Werbung für das Produkt entsprechen).
2. Die Garantie gilt nur für Originalbesitzer und ist nicht übertragbar..
3. Während der Garantiezeit ersetzen oder reparieren wir die Ware, die einen Mangel aufweist. Ist die Ersatzlieferung oder Nachbesserung übertrieben oder unmöglich oder ist die Lieferung innerhalb der angemessenen Frist unmöglich, hast du das Recht, eine Preisminderung zu verlangen.
4. Eine Sonderstellung der Gewährleistung entsteht bei Verschleißteilen. Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn sie durch Nutzung "abgefahren" sind. Hierzu ein Beispiel: Der E-Chopper ist ohne Mängel an den Kunden ausgeliefert worden. Innerhalb der ersten Monate werden z.B. die Bremsen stark beansprucht, so dass die Bremsbeläge heruntergefahren sind und ausgetauscht werden müssen. Dabei unterliegen Bremsen nicht der Gewährleistung!
Als Verschleißteile gilt es u.a. zu betrachten:
Akkus, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer), Felgen (bei Felgenbremsen), Griffe, Innenlager, Kette, Kettenblätter, Lagersätze bei vollgefederten Rahmen, Nabenlager, Reifen, Ritzel, Steuersatz, Seilzüge, Sattel.
5. Die Garantie erlischt, wenn das Elektrofahrzeug anders als Bestimmungsgemäß gebraucht, unzureichend gewartet, falsch repariert, umgebaut oder modifiziert wurde.