Ab 200€ UMWELTPRÄMIE - JETZT AUCH FÜR E-ROLLER 45 KM/H
immer abhängig von dem jeweiligen Verkehrsministerium, ob eine freiwillige Zulassung möglich ist!
Die genaue Höhe hängt zudem immer vom Marktpreis für die Zertifikate und den Konditionen des Anbieters ab (derzeit bis zu 300 EURO möglich) !
Für Kleinkrafträder bis 45km/h (Zweirad der Klasse L1e/L1e-A ) lässt sich demnach die THG Quote zertifizieren und damit eine Prämie erzeugen.
Für eine freiwillige Zulassung benötigt die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
Personalausweis
EVB-Nummer (dieser erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
Betriebserlaubnis, ggf. Gutachten
ggf. Sichtprüfung des E-Roller
Kostenüberblick der freiwilligen Zulassung:
Einmalige Gebühren für den Zulassungsvorgang: ca. 50€
Kauf des Kennzeichens: ca. 15-20€
Versicherungsgebühren (jährlich) - Abweichungen möglich: 20-70 Euro Jährlich (je nach SF)
Steuern werden für Kleinkrafträder nicht erhoben
Zulassung erfolgt auf Antrag gem. §3 Abs. 3 FZV. Verzicht auf Ausgabe HU Plakette gem. §29 Abs.1 StVZO
Nach Umweltbundesamt drei unterschiedliche Fahrzeugklassen:
M1 (PKW), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse).
Alle anderen Fahrzeugklassen, welche nicht eindeutig in eine der drei Klassen einzuordnen sind, obliegen automatisch der Klasse PKWs (M1)!
Wichtig: Es handelt sich dabei um eine freiwillige Zulassung - somit besteht kein grundsätzliches Recht/ Anspruch auf die THG-Prämie bzw. Zulassung als solches.